In Deutschland besteht für Studierende eine Versicherungspflicht. Für ein Studium an einer staatlichen Hoch- oder Fachhochschule ist es daher erforderlich, eine Krankenversicherung nachweisen zu können.
Grundsätzlich sind Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert. Dieser Zeitraum kann um die Dauer eines geleisteten Wehr-, Zivil-, Freiwilligen- oder sonstigen Ersatzdienstes verlängert werden. In der Familienversicherung bleiben kann nur, wer nicht mehr als 450 € monatlich verdient. Davon unabhängig sind BAföG und Unterhaltszahlungen.
Spätenstens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres müssen sich Studierende eigenständig studentisch pflichtversichern. Die studentische Krankenversicherung gilt bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Dazu zählen persönliche oder familiäre Gründe, die Art der Ausbildung oder die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges.
Kosten für die studentische gesetzliche Krankenversicherung setzen sich wie folgt zusammen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird auf 70 Prozent des aktuellen BAföG-Satz angerechnet. Für das Wintersemester 2016/2017 liegt dieser bei 649 €. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung legt für Studierende folglich bei 66,33 €. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und Beiträge zur Pflegeversicherung, die ebenfalls auf Grundlage des BAföG-Satzes berechnet werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 2,55 Prozent. Für Studierende über 23 Jahre die kinderlos sind, ist der Beitrag um 0,59 Prozent höher.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, falls der Studierende Mitglied einer privaten Krankenkasse werden will. Dazu muss die Befreiung innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung an der Hochschule bzw. nach Ende der Familienversicherung beantragt werden.
Private Krankenkassen bieten auch spezielle Studententarife an. Diese sind vor allem dann sinnvoll, wenn die private Krankenversicherung nach dem Studium weiterhin bestehen soll. Auch für Kinder von Beamten kann eine private Versicherung aufgrund der Beihilfe vorteilhaft sein.