Eine private Krankenversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse dar. Es handelt sich um eine Absicherung vor Krankheit bzw. Unfall bei einem privatrechtlichen Versicherungsunternehmen.
Grundvoraussetzung für die Mitgliedsschaft bei einer privaten Krankenversicherung ist ein monatliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese bezeichnet jene Entgeltgrenze, bis zu welcher eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Die Mitgliedschaft wird zudem vom Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Gesundheitszustand und den zu versichernden Leistungen abhängig gemacht. Diese Kriterien entscheiden zudem über die Höhe des Beitrages sowie über einen eventuellen Leistungsausschluss.
Bei einer privaten Krankenkasse hat der Versicherte die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell auf seine Bedürfnisse anzupassen. Daher können mögliche gesundheitliche Risiken besser abgesichert und gegebenenfalls Beiträge eingespart werden. Je nach Umfang der privaten Krankenversicherung werden die Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung unterschieden.
Die private Zusatzversicherung ermöglicht es gesetzlich Versicherten, Leistungen einer privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie kein Mitglied sind. Sie haben somit beispielsweise die Möglichkeit, sich mit einer Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherung vor zusätzlichen Risiken abzusichern.