Der Midijob, auch Gleitzonenfall genannt, bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das monatliche Einkommen aus einem oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen regelmäßig über 450 € im Monat liegt. Insgesamt darf das Arbeitsentgelt nicht höher als 850 € sein. Im Gegensatz zum Minijob ist der Midijob sozialversicherungspflichtig und der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Im Gegensatz zu einem regulären versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind die Beiträge gestaffelt und auch der Zusatzbeitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Je näher das monatliche Einkommen an der Obergrenze von 850 € liegt, desto höher die Beiträge zur Krankenversicherung.
Beispiel: Das monatliche Einkommen liegt bei 601 € und befindet sich damit unterhalb der Staffelgrenze von 650 €. Der Gesamtbeitrag plus Zusatzbeitrag (601 x 15,5 %) liegt bei 93,16 €. Der Arbeitgeber übernimmt 47,45 € (650 x 7,3 %). Bleibt ein Arbeitgeberanteil von 45,71 €.