Kassenarten

Durch Schließungen und Fusionen hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in den vergangenen Jahren stark reduziert. Existierten zur Jahrtausendwende noch über 400 gesetzliche Krankenkassen, so zählt das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2016 nur noch 118 gesetzliche Krankenkassen. Zum 01.01.2017 gibt es weitere Fusionen. Anhand ihrer Entstehungsgeschichten lassen sich die gesetzlichen Krankenkassen in verschiedene Arten unterteilen. Die Einteilung lässt sich auf die traditionelle Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse durch Beruf oder Wohnort zurückführen. Durch die Öffnung vieler Krankenkassen für andere Berufszweige oder Regionen und die gesetzlich verankerte freie Krankenkassenwahl ist das nicht mehr so. Doch lassen einige Namen noch immer Rückschlüsse auf ihre Historie zu.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)

Rund ein Drittel der Deutschen sind bei einer der Allgemeinen Ortskrankenkassen, kurz AOK, versichert. Damit bilden die AOKs die zweitstärkste Kassenart. Derzeit bestehen elf rechtlich eigenständige Allgemeine Ortskrankenkassen in Deutschland, die alle unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ einheitlich auftreten, auch wenn einzelne AOKs lediglich für bestimmte Bundesländer oder Regionen geöffnet sind. Ursprünglich galten die Ortskrankenkassen als eine Art Auffangbecken, da sie alle Personen aufnehmen mussten, für die keine andere Versicherungsmöglichkeit bestand.

Betriebskrankenkassen (BKK)

Die größte Kassenart bilden die Betriebskrankenkassen. BKKs können von Unternehmen errichtet werden, wenn regelmäßig mehr als 1.000 versicherungspflichtige Personen angestellt sind und sich die Mehrheit der Beschäftigten für eine Errichtung entscheiden, auch wenn sie der BKK nicht beitreten wollen. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechtes Anfang 1996, wurden den versicherungspflichtigen Angestellten das Recht der freien Wahl ihrer Krankenversicherung eingeräumt. Gleichzeitig wurden die BKKs satzungsmäßig für betriebsfremde Personen geöffnet. Die Anzahl der BKKs ist seitdem deutlich gesunken, vor allem durch den Zusammenschluss kleinerer Betriebskrankenkassen. Anfang 2016 gab es laut BKK Dachverband 83 Betriebskrankenkassen. Einige Namen erinnern noch heute an den Ursprung der BKKs (z.B. Audi BKK, Bahn-BKK).

Ersatzkrankenkassen (EK)

Rund 27 Millionen Menschen sind über Ersatzkassen versichert, das entspricht rund einem Drittel der Bevölkerung. Ursprünglich waren die EKs als Alternativkassen für Angestellte und bestimmte Arbeiterberufe gedacht. Durch Einführung des Krankenkassenwahlrechts stehen die EKs seit 1996 allen Berufsgruppen offen.

Innungskrankenkassen (IKK)

Eine Innung beschreibt den Zusammenschluss, beziehungsweise die fachliche Interessenvertretung von Personen, die im Handwerk tätig sind. Ähnlich wie bei der BKK konnten Handwerksgesinnungen für die Betriebe ihrer Mitglieder eine IKK errichten, wenn regelmäßig mindestens 1.000 versicherungspflichtige Personen angestellt sind. Die Liberalisierung des Kassenwahlrechts führte 1996 deutliche Veränderungen bei den IKKs herbei. Durch zahlreiche Fusionen gibt es aktuell noch 6 Innungskrankenkassen mit 5,5 Millionen Versicherten, die sich über den gemeinsamen Dachverband IKK e.V. organisieren. Anfang 2004 trat das GKV-Modernierungsgesetz in Kraft, durch das Handwerksbetriebe, die als Leistungserbringer zugelassen sind (Personengruppe, die Leistungen für Versicherte erbringen), grundsätzliche keine IKK mehr errichten dürfen.

Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse

Weitere wichtige Krankenkassen, die sich nicht eindeutig den oben genannten Gruppen zuordnen lassen sind die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse.

Für die Versicherten spielt die historische Unterteilung der gesetzlichen Krankenkassen heute keine große Rolle mehr, da der überwiegende Teil der Kassen mittlerweile allen Versicherten frei zugänglich ist.