GKV-Spitzenverband

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wurde im Zuge der Gesundheitsreform von 2007 eingeführt. Seit dem 1. Juli 2008 ist er der alleinige gesetzlich vorgesehene Verband der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene. Sämtliche Krankenkassen sind seit der Gesundheitsreform im GKV-Spitzenverband vertreten. Vorher haben sich die Krankenkassen über ihre jeweilige Kassenart organisiert. In jedem Bundesland existierten Landesverbände für die jeweiligen Krankenkassenarten, die wiederum einen kassenartsspezifischen Spitzenverband auf Bundesebene bildete. Die Landesverbände sind bestehen geblieben, die Spitzenverbände wurden aufgelöst und ihre Aufgaben an den neu geschaffenen GKV-Spitzenverband übertragen. Die Trennung nach Kassenart wurde auf Bundesebene aufgehoben.

Die Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes hatte sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig sollten Verbandsstrukturen gestrafft und Rahmenbedingungen für den Wettbewerb geregelt werden. Primäres Ziel des Spitzenverbandes ist es, die Krankenkassen und Landesverbände in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihre jeweiligen Interessen wahrzunehmen. Sämtliche vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und von ihm gefällte Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, Landesverbände und versicherte Personen. Der Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.