Bei verbeamteten Personen und Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es keine Teilung der Beitragskosten zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Folglich müssen sich Personen, die dieser Berufsgruppegruppe angehören, entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Form der Versicherung ist einkommensunabhängig, die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt für verbeamtete Personen keine Rolle.
Einen Zuschuss zur Gesundheitsversorgung erhält die versicherte Person über die Beamtenbeihilfe, die 50 bis 80 Prozent der Kosten für Gesundheitsaufwendungen übernimmt. Auch Aufwendungen für Kinder und Eheleute werden gedeckt, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Höhe der Erstattung hängt von der jeweiligen familiären Situation ab und wird vom Dienstherren pauschal oder prozentual als gesundheitsbezogene Ausgabe gewährt.
Die verbeamteten Personen sind dazu verpflichtet für den restlichen Teil der Gesundheitskosten eine Restkostenversicherung abzuschließen. Die private Krankenkasse bietet auf Beamte zugeschnittene Tarife an, die deutlich günstiger, als die gesetzlichen Kassen sind. Mit individuellen Tarifangeboten können die persönlichen Bedürfnisse bestmöglich abgesichert werden. Nicht von der Beihilfe übernommene Leistungen können über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Bei der Beitragsbemessung werden in der privaten Krankenversicherung das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand in Verbindung mit den zu versichernden Leistungen berücksichtigt.