Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Krankenversicherung nachweisen zu können. Es ist gesetzlich festgelegt, wer sich privat krankenversichern darf. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen freiwilligen und Pflichtmitgliedern unterschieden.
Angestellte, deren Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Befindet sich ihr Jahresverdienst oberhalb dieser Grenze, können sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag unter anderem nach den Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem entsprechenden Tarif und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Ein entscheidender Vorteil ist, dass sich jedes Mitglied entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse versichern und sein Leistungspaket individuell zusammenstellen kann. Damit besteht die Möglichkeit, sich umfassend und zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag zu versichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im Vergleich zur privaten Krankenkasse eingeschränkt. Jedoch bietet die gesetzliche Krankenversicherung auch verschiedene Vorzüge. Beispielsweise können Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden und der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen wird jedem Mitglied im vollen Umfang garantiert.
Insgesamt sollte unterschieden werden, ob man als Angestellter die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat. In diesem Fall ist es für die Entscheidung wichtig, die Familiensituation, die berufliche Entwicklung, das Einkommen und die Leistungswünsche zu beachten.