In den letzten Jahren kam es zu beachtlichen Veränderungen im Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere die Gesundheitsreform von 2007 hat die finanzielle Struktur der Krankenversicherung maßgeblich modifiziert. Seitdem werden die Aufwendungen aus drei Komponenten gedeckt:
- Nach wie vor bildet der gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz einen entscheidenden Grundfeiler der Finanzierung. Dieser wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgewendet.
- Außerdem existiert seit 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss. Ab 2017 ist dieser jährlich auf 14,5 Milliarden € festgeschrieben. Der Bundeszuschuss fließt gemeinsam mit den Beiträgen zu hundert Prozent in den Gesundheitsfonds, durch den die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtig werden soll.
- Seit 2009 dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, um ihren zusätzlichen Finanzbedarf decken zu können. Dieser ist einkommensabhängig und wird vom Arbeitgeber direkt an die Krankenkassen abgeführt.