Mit dem Beginn der Ausbildung endet automatisch die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung, unabhängig vom Alter des Auszubildenden. Jeder Auszubildende hat die freie Wahl bei welcher gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland er sich versichern lassen möchte. Einzige Bedingung: die Krankenkasse muss für das jeweilige Bundesland geöffnet sein.
Die Krankenkasse der Eltern muss nicht die richtige für die individuellen Bedürfnisse des Auszubildenden sein. Ein Vergleich von Beitragssätzen und Leistungsangeboten lohnt unbedingt! Viele Krankenkassen zahlen beispielsweise Prämien, wenn man sich mit Sport fit hält oder erstatten Kursgebühren für Yoga, Tai Chi und Entspannungskurse. Speziell für junge Menschen bieten einige Kassen auch besondere Leistungen wie die Kostenerstattung für Empfängnisverhütung oder höhere Zuschüsse für Sehhilfen.
Die Entscheidung zum Kassenwechsel muss bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung gefallen und eine Kündigung in die Wege geleitet worden sein. Andernfalls werden die Auszubildenden automatisch in der Krankenkasse pflichtversichert, in der vorher die Familienversicherung bestand. Ein weiterer Wechsel der Krankenkasse ist dann in der Regel erst wieder nach 18 Monaten möglich.