Ersatzkrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dieser Begriff bezeichnete deren ehemalige Funktion als Ersatzkasse für die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Im Gegensatz zu Angestellten, die die Wahl zwischen der AOK und verschiedenen Ersatzkrankenkassen hatten, gehörten früher grundsätzlich alle Arbeiter der AOK an, insofern es keine verbindliche Betriebskrankenkasse oder eine für den Berufszweig zuständige Ersatzkrankenkasse gab.
Die folgenden Krankenkassen gehören zu den Ersatzkrankenkassen:
- Barmer GEK
- hkk Krankenkasse
- DAK-Gesundheit
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- KKH-Kaufmännische Krankenkasse
- TK – Techniker Krankenkasse
Heute sind die Ersatzkrankenkassen für alle Versicherungsnehmer geöffnet und können somit von Angestellten und Arbeitern gleichermaßen genutzt werden. Besonders interessant sind sie jedoch für Selbständige und Freiberufler, wenn diese verheiratet sind und Kinder haben. In diesem Fall können sie die kostenfreie Familienversicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, der die Ersatzkrankenkasse angehört, nutzen.