Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems. Für alle Versicherungsnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Einkommenspflichtgrenze liegt, besteht eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Personen mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören:
- AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen)
- BKK (Betriebskrankenkassen)
- IKK (Innungskrankenkassen)
- Knappschaft
- Ersatzkassen
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst normale Kontrolluntersuchungen, die Behandlung bzw. Therapie bei Krankheit oder Unfall sowie Standartimpfungen. Die Wahl des Haus- oder Facharztes ist dabei freigestellt. Für einen Krankenhausaufenthalt, Medikamente, medizinische Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz muss in der Regel ein vorgeschriebener Prozentsatz der Kosten selbst gezahlt werden.
Siet Anfang des Jahres 2015 gibt es wieder unterschiedliche Beitragssätze für die Mitgliedsschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.