Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst nur Privatpatienten zustehen, indem eine Krankenzusatz- oder Unfallzusatzversicherung abgeschlossen wird. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen einer Zusatzversicherung jedoch verschieden. Man unterscheidet ambulante und stationäre Zusatzversicherungen sowie Zahnzusatzversicherungen.
Die ambulante Zusatzversicherung deckt Kosten für Behandlungen ab, die keine Übernachtung in einem Krankenhaus oder einer Therapieeinrichtung vorsehen und nicht zu den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Medikamente, die durch eine gesetzliche Versicherung nicht bezahlt werden.
Eine stationäre Zusatzversicherung hingegen bietet zusätzliche Leistungen bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Therapieeinrichtung. Damit hat der Versicherte beispielsweise die Möglichkeit, sich das Krankenhaus selbst zu suchen, sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer zu entscheiden und Chefarztbehandlungen in Anspruch zu nehmen.
Die Zahnzusatzversicherung bietet ein breiteres Leistungsspektrum bezüglich Zahnersatz. Der Versicherungsnehmer kann somit hochwertigere Materialien, wie beispielsweise Amalgam- statt Plastikfüllungen, erhalten und gleichzeitig Zusatzkosten einsparen.
Von einer Zusatzversicherung werden in der Regel 80 bis 90 Prozent der Differenz zwischen der Grundleistung gesetzlicher Krankenkassen und dem tatsächlichen Entgelt, dass durch die Leistung entsteht, bezahlt.