Selbständige unterliegen seit dem Jahr 2009 der Versicherungspflicht und müssen sich freillig gesetzlich versichern. Liegt ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben Selbstständige die Möglichkeit, in eine privaten Krankenkasse zu wechseln. Die Beiträge für den Basiskrankenversicherungsschutz können steuerlich geltend gemacht werden.
In der privaten Krankenversicherung werden spezielle Tarife für Selbständige angeboten. Diese bieten die Möglichkeit, sich preiswert zu versichern, da kein Beitragszuschuss zur Krankenkasse durch den Arbeitgeber erfolgt. Außerdem werden verschiedene Tarife angeboten, die eine individuelle gesundheitliche Absicherung entsprechend der persönlichen Bedürfnisse ermöglicht.
Selbständige können sich auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein. In den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden muss der selbständig Arbeitende
- mindestens 24 Monate oder
- unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung
Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Eine freiwillige Mitgliedschaft kann bis zu 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragt werden.
Die Beiträge zur privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach verschiedenen Kriterien. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich der Beitrag von Selbständigen aus dem monatlichen Einkommen. Die private Krankenkasse hingegen nutzt zur Beitragsermittlung das Alter, das Geschlecht, den Gesundheitszustand sowie spezielle Tarifleistungen. Da das Einkommen für den Beitrag zur privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt, bietet sie für Selbständige oft die günstigere Alternative. Sie können einen umfassenden Versicherungsschutz für einen vergleichsweise günstigeren Beitrag nutzen.