Personen, die sich vorranging um die Versorgung der Familie und den Haushalt kümmern verfügen in der Regel über kein oder nur ein geringes Einkommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit sich beitragsfrei über den Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mitzuversichern, wenn das Einkommen der Hausfrau die Beitragsgrenzen für die Familienversicherung nicht übersteigt. Die Leistungen entsprechen denen des Hauptversicherers.
Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner privat krankenversichert ist. Es besteht die Möglichkeit einen günstigen Beitrag bei der privaten Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Einzige Einschränkung: der gewählte Tarif muss dem des Hauptversicherers entsprechen und darf nicht über dessen Leistungsumfang liegen. Es kann ausschließlich die gleiche private Krankenkasse, wie die des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners gewählt werden. Die Kosten für die private Krankenversicherung bei Hausfrauen liegen in der Regel bei 100 – 115 € monatlich, ohne Pflegeversicherung. Die Beitragssätze sind einheitlich geregelt und Hausfrauen haben im Allgemeinen keinen Anspruch auf Krankengeld.