Betriebskrankenkassen (BKK)

Die über 100 Betriebskrankenkassen gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Rund 12 Millionen Menschen und damit 16,7 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland sind Mitglied einer Betriebskrankenkasse.

Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ursprünglich waren sie als Krankenversicherungsträger ausschließlich für Betriebe und Konzerne mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen zuständig. Die Mitgliedschaft bei einer dieser Kassen war den Beschäftigten jedoch freigestellt. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechtes am 01. Januar 1996 haben sich viele Betriebskrankenkassen für alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland geöffnet. Nur etwa 30 Prozent der Kassen sind nicht allgemein zugänglich und versichern ausschließlich aktuelle und ehemalige Firmenmitarbeiter sowie deren Familienangehörige.

Die einzelnen BKKen gehören jeweils einem für sie zuständigen Landesverband an, welcher sich nach dem Hauptsitz der Kasse richtet. Man unterscheidet folgende Landesverbände:

 

  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Hessen
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Bayern
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Baden-Württemberg
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Mitte
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordwest

 

Eine Ausnahme stellt hierbei die Bahn-BKK dar. Die Landesverbände und die Bahn-BKK bilden zusammen den BKK-Bundesverband. Dieser fungiert als Interessenvertretung der einzelnen betriebsbezogenen Krankenkassen und ist unter anderem zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Dialog mit Politik und Organisationen des Gesundheitswesens sowie die Pflege der Marke BKK.